Sachverständige
Zur Vereinfachung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren sind den verantwortlichen Sachverständigen wichtige Funktionen aufgetragen. Die bauaufsichtlichen Anforderungen gelten nach Art. 69 Abs. 4 und 78 Abs. 2 BayBO im jeweiligen Bereich als erfüllt, wenn der Bauherr Bescheinigungen der dafür bestellten verantwortlichen Sachverständigen vorlegt.
Die Zulassung dieser Sachverständigen obliegt nach der Verordnung über die verantwortlichen Sachverständigen (SVBau) vom 24. September 2001 (GVBl S. 578) dem Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau:
Die Voraussetzungen zur Eintragung bzw. den entsprechenden Gesetzestext können sie den nachstehenden Links entnehmen.
Link auf der Website der Bayerischen Ingenieurekamme-Bau : www.bayika.de
Alle Voraussetzungen: www.stmi.bayern.de

